Pflegeleistungen

Unsere Pflegeleistungen im Überblick

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Bezugspflege

Pflegebedürftig zu sein, ist für viele Betroffene nicht nur eine körperliche, sondern auch eine emotionale Veränderung. Die Bezugspflege kann hier helfen, individuelle und gut abgestimmte Pflege zu leisten. Es ist wichtig, dass möglichst viel gewohntes in das neue oder nicht mehr so einfache Leben integriert wird. Mit der Bezugspflege wird das Wohl des Kranken in den Mittelpunkt gestellt, Intimität und Anonymität sowie eine vertrauensvolle Beziehung zu den Erkrankten werden gewährleistet.

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Grundpflege

Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, dass seine elementaren Grundbedürfnisse gestillt werden. Dazu gehören auch ein gepflegtes Äußeres und das allgemeine Wohlbefinden. Unser Team ist stets daran interessiert, die Versorgung der Bedürfnisse zu gewährleisten.

mehr zur Grundpflege
  • Körperpflege
  • Waschen
  • Duschen
  • Baden
  • Zahnpflege
  • An- und Auskleiden
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Haare waschen
  • Hautpflege
  • Nagelpflege
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Stomaversorgung
  • Professionelle Krankenbeobachtung
  • Ernährung
  • Unterstützung bei der Nahrungszubereitung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Ernährungsberatung
  • Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)
  • Mobilität
  • Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen
  • Betten und Lagern bei Immobilität um Folgeerkrankungen zu vermeiden (z.B. „Wund liegen“)
  • Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, z.B. Prothesen
  • Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Hilfe beim Treppensteigen
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Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe….

mehr zur Behandlungspflege

die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen: intramuskulär (i. m.) und subkutuan (s. c.), z. B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Behandlung eines Dekubitus
  • Portversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Inhalation
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
  • Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
  • Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung
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Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr

Erstattung durch die Pflegekasse (ab Pflegegrad 2) und andere Kostenträger (z.B. Sozialamt) bzw. private Leistungen.

In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub.
Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

(Leistungen werden mit Ihrer Pflegekasse verrechnet)

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