Unsere Beratungsleistungen im Überblick
Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI
Dient dazu, die Qualität der Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen und die Angehörigen zu unterstützen. Der Pflegegrad 1 hat halbjährlichen Anspruch. Pflegegrade 2 & 3 müssen halbjährlich, Pflegegrad 4 & 5 vierteljährlich eine Beratung nachweisen. Die Kosten übernimmt hierbei die zuständige Kasse. Bei fehlendem Nachweis kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und bei Wiederholungsfall entziehen. Zudem bieten wir individuelle häusliche Schulungen nach § 45 SGB VI, in denen wir den Angehörigen pflegerische & fachliche Fähigkeiten vermitteln. Die Kosten übernimmt hierbei die zuständige Pflegekasse.
Erstattung durch die Pflegekasse und andere Kostenträger (z.B. Sozialamt) bzw. private Leistungen.
Die Beratungsbesuche sollen der pflegenden Person pflegefachliche Unterstützung bieten, um so die Qualität für die häusliche Pflege zu gewährleisten.
· Bedarf und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (z.B. technische Hilfsmittel, Pflegeverbrauchsmittel)
· Hebe- und Lagerungstechniken
· Rehabilitationsmaßnahmen: Ärzte und Sonstige Leistungserbringer
· Pflegegerechtigkeit Wohnraum
· Unterstützung bei MDK-Einstufung
· Praktische Tipps zur aktuellen Alltagssituation der Pflegeperson
Mehr dazu
Betreuung & Hauswirtschaft
- Beratung zur Demenzbetreuung
- Beschäftigungstherapie
- Gedächtnistraining/ Brett- und Kartenspiele /Gesellschaftsspiele
- Hilfe bei der Reinigung der Wohnung / Waschen / Bügeln usw.
- Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen & Einkauf
- Haustiere füttern und pflegen
- Spaziergänge und Ausflüge z.B. Gemeinsame Cafè besuche
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen
- Bewegungsübung
Begleitung bei der MDK-Einstufung
Wer eine Eingraduierung oder auch Höherstufung seines Pflegegrads möchte, muss diesen bei seiner Pflegekasse beantragen.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne mit unserer jahrelangen Erfahrung bei dem Einstufungsverfahren und begleiten das MDK Gutachten.